3. Novelle der AutomatFahr-Verordnung Österreich – 2024 – AUTONOMES FAHREN NIMMT FAHRT AUF!

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Automatisiertes Fahren Verordnung geändert wird (3. Novelle zur AutomatFahrV. BGBl. II Nr. 287/2024)

Mehr Möglichkeiten zum Testen von Fahrzeugen in Österreich

  • höhere Geschwindigkeiten
  • NEU: höhere Verkehrssicherheit durch automatisierte Absicherungsfahrzeuge auf Baustellen (§ 9c): das Testen und der Einsatz genehmigter Lastkraftwagen zur Absicherung von Baustellen, Arbeitsmaschinen, auf Autobahnen oder Schnellstraßen wird erstmals ermöglicht
  • Erweiterung auf Fahrzeugklassen M: das sind Personenkraftwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Ohne Einschränkung der Anzahl der Personen und Schaffung der Möglichkeit von Stehplätzen
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