Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Automatisiertes Fahren Verordnung geändert wird (3. Novelle zur AutomatFahrV. BGBl. II Nr. 287/2024)
Mehr Möglichkeiten zum Testen von Fahrzeugen in Österreich
- höhere Geschwindigkeiten
- NEU: höhere Verkehrssicherheit durch automatisierte Absicherungsfahrzeuge auf Baustellen (§ 9c): das Testen und der Einsatz genehmigter Lastkraftwagen zur Absicherung von Baustellen, Arbeitsmaschinen, auf Autobahnen oder Schnellstraßen wird erstmals ermöglicht
- Erweiterung auf Fahrzeugklassen M: das sind Personenkraftwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Ohne Einschränkung der Anzahl der Personen und Schaffung der Möglichkeit von Stehplätzen
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