KURIOSE SICHERHEITSERWARTUNG
Wohl bekannt ist der vermeintlich aus den U.S.A. stammende Fall, bei dem der Hersteller eines Mikrowellenherdes zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil er vor dem Trocknen von Haustieren in den von ihm erzeugten Produkten nicht gewarnt hatte. Das Anbringen von Gefahrenhinweisen hat nunmehr auch in Österreich in Schadenersatzprozessen nachdem Produkthaftungsgesetz (PHG) eine immer größere praktische Bedeutung, wie der Wiener Anwalt Dr. Andreas Eustacchio, Rechtsanwälte Eustacchio & Schaar, für ANWALT AKTUELL-LeserInnen an einigen anschaulichen Praxisbeispielen zeigt.